Fragen und Antworten zur Unterschriftenliste

Frage: Meine Freundin wohnt in Wattenbek und möchte das Bürgerbegehren unterstützen. Darf sie auch unterschreiben?

Antwort: Sie darf leider nicht unterschreiben, weil dies nur Wahlberechtigte aus Bordesholm dürfen. Sie darf uns aber gerne bei der Unterschriftensammlung unterstützen und zu den öffentlichen Treffen der Lenkungsgruppe kommen.

Frage: Meine Altersangabe in der Unterschriftenliste geht doch niemanden etwas an, kann ich die weglassen?

Antwort: Die Angabe des Geburtsdatums ist notwendig, um die unterschreibende Person zu identifizieren. Sonst wäre die Unterschrift leider ungültig. Es dürfen alle Wahlberechtigten ab dem Alter von 16 Jahren unterschreiben.

Frage: Ich finde das Bürgerbegehren richtig toll. Darf ich auf mehreren Listen unterschreiben?

Antwort: Wir finden das Bürgerbegehren auch toll, aber unterschreiben darf man nur einmal, die Unterschriften werden nach Abschluss der Sammlung von der Kommunalaufsicht geprüft, Doppeleinträge werden dann entfernt.

Frage: Wo kann ich die aus dem Internet bezogenen Unterschriftenlisten abgeben?

Antwort: Die Listen können bei den auf der Internetseite angegebenen Geschäften und Sammelstellen oder bei den drei Vertretungsberechtigten abgegeben werden. Deren Briefkästen freuen sich auf solche Post.

Frage: Wieviel Unterschriften braucht ihr, ist dieses Ziel realistisch?

Antwort: Wir benötigen 10 % der Unterschriften aller Wahlberechtigten in Bordesholm, das sind mehr als 650 Leute, die unterschreiben müssen. Wir haben aber schon mehr Unterschriften erhalten (bis Juni bislang über 400 Unterschriften zum Bürgerbegehren) als die 40 roten Punkte = 40 Ja-Stimmen (Befragung von Bürgerinnen und Bürgern: „Sind Sie für eine Bebauung bzw. dagegen“), die die SPD am 04. März im Rahmen des Wochenmarktes auf Ihrem Bebauungsplanentwurf zum Veranstaltungsplatz innerhalb von zwei Stunden erhalten hat.

Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt bzw. Gemeinde oder eines Kreises an die Verwaltung, einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürger einer Stadt einer Gemeinde oder eines Kreises über eine kommunalpolitische Sachfrage.

Beim Bürgerbegehren tragen sich alle diejenigen in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid stattfindet.
Die Teilnahme an einem Bürgerbegehren kann, muss aber zunächst noch keine Meinungsäußerung in der Sache bedeuten. Auch wer den Initiatoren des Begehrens in der Sache nicht zustimmt, aber dennoch der Meinung ist, über eine bestimmte Angelegenheit sollten die Bürgerinnen und Bürger entscheiden und nicht die Politikerinnen und Politiker, kann unterschreiben.

Beim Bürgerentscheid gehen die Bürgerinnen und Bürger -wie bei einer Wahl – an einem Sonntag zu den Abstimmungslokalen und geben ihre Stimme ab.

Das Verfahren ist also zweistufig:

1. erst findet das Bürgerbegehren statt oder die Gemeindevertretung beschließt ein Ratsbegehren
2. dann folgt der Bürgerentscheid – es sei denn, die Gemeindevertretung oder der Kreistag schließt sich dem Bürgerbegehren an.

Ein Bürgerbegehren ist nur dann erfolgreich, wenn das sogenannte Einleitungsquorum erreicht ist, d.h. wenn das Begehren von genügend Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben worden ist.

Für Bordesholm bedeutet das, dass 658 Unterschriften nötig sind, um das Einleitungsquorum zu erreichen.

Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten von „Mehr Demokratie!“