Der Flächennutzungsplan ist die rechtliche Voraussetzung für einen Bebauungsplan, denn das Grünland des Veranstaltungsplatzes muss erst umgewandelt werden zu Bauland. Die beiden Flächen sind unterschiedlich groß, denn bei Umwandlung von Grünland zu Bauland muss für Ausgleichsfläche gesorgt werden.
Die geplante Ausgleichsfläche soll direkt im Anschluss (der Hügel, der im Moment noch unter Vertragsnaturschutz steht) eingerichtet werden. Das Ackerland muss von der Gemeinde erst noch erworben werden, was sich unter Umständen dann im Preis des noch zu schaffenden Baulandes wiederfinden könnte.