Der Flächennutzungsplan ist die rechtliche Voraussetzung für einen Bebauungsplan, denn das Grünland des Veranstaltungsplatzes muss erst umgewandelt werden zu Bauland. Die beiden Flächen sind unterschiedlich groß, denn bei Umwandlung von Grünland zu Bauland muss für Ausgleichsfläche gesorgt werden.
Die geplante Ausgleichsfläche soll direkt im Anschluss (der Hügel, der im Moment noch unter Vertragsnaturschutz steht) eingerichtet werden. Das Ackerland muss von der Gemeinde erst noch erworben werden, was sich unter Umständen dann im Preis des noch zu schaffenden Baulandes wiederfinden könnte.
Mit der Zustimmung zu den Aufstellungsbeschlüssen setzt die Kommunalpolitik ein formales Verfahren (gesetzlich geregelt)in Gang, das von der Verwaltung Schritt für Schritt abgearbeitet werden muss. Hier sind auch Elemente zur Bürgerbeteiligung enthalten. Die von den Bürgern angeregten Änderungen sind jedoch ebenfalls formal abzuwägen (Zustimmung, zur Kenntnisnahme, Ablehnung).Rechtlich haben die Inhalte keinerlei Wirkung.
Sobald die Aufstellungsbeschlüsse gefaßt worden sind (13.12.2016 bei der Gemeindevertretersitzung), befinden sich Mehrheitspolitik und Verwaltung in der Planungshoheit. Wie früher in einem Königsreich…